Schönheitsoperation: Diese 5 Dinge sind vor einem Eingriff zu beachten

Frau betrachtet ihre Nase im Spiegel
Eine Schönheitsoperation sollte man nicht durchführen lassen, wenn man sich nicht völlig sicher ist.
© Vladimir Gjorgiev / shutterstock.com
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Ästhetische Eingriffe erfreuen sich weltweit immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren ist die Bereitschaft, vermeintliche Makel mittels ästhetischer plastischer Chirurgie zu beheben, deutlich gestiegen.

Medizinische Expertise

Rolf Bartsch

Dr. Rolf Bartsch

Facharzt für plastische Chirurgie
Grinzinger Allee 15, 1190 Wien
www.theaesthetics.at
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Eine Schönheitsoperation zielt auf die Harmonisierung des äußeren Erscheinungsbildes ab. Auch wenn ästhetische Eingriffe in der Regel erfolgreich verlaufen, sind sie – wie jede andere OP – auch mit einem gewissen Gesundheitsrisiko verbunden. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, am Ende ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erhalten, gibt es einige Dinge, die man vor einem Eingriff auf jeden Fall beachten sollte:

Eine Schönheitsoperation sollte man nicht durchführen lassen, wenn man sich nicht völlig sicher ist. Auch sollte der Entschluss nie leichtfertig getroffen werden. Die Patient:in sollte sich genau überlegen, welche Gründe für die Operation und welche Argumente dagegen sprechen. Ein ästhetischer Eingriff kann zu einer Verbesserung des Wohlbefindens beitragen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass man sich danach glücklicher fühlt oder von anderen Menschen mehr wertgeschätzt wird.

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Im Vorhinein ist es wichtig, sich ausführlich zu informieren über:

  • die Bedeutung und Tragweite eines Eingriffs, 
  • Möglichkeiten und Rechte
  • sowie eventuelle Operationsrisiken. 

Vor dem Eingriff ist die Ärzt:in dazu verpflichtet, die Patient:in umfassend über den geplanten Eingriff aufzuklären. Auch über unrealistische Erwartungen sollte gesprochen werden.

Grundsätzlich dürfen Fachärzt:innen für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie alle Eingriffe vornehmen, andere Fachärzt:innen nur jene Eingriffe, die in ihren Fachbereich fallen. Eine HNO-Ärzt:in darf zum Beispiel eine Nasenkorrektur, aber keine Brust-OP durchführen.

Die Ärzt:in der Wahl sollte verfügen über:

  • die geeignete Ausbildung,
  • ausreichend Erfahrung
  • und auch Einfühlungsvermögen.

Außerdem sollte man sich bei der Entscheidung nicht durch den Preis beeinflussen lassen. Viel wichtiger sind fachliche Qualität und Erfahrung.

Viele Patient:innen sind bereit, längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um sich bei einer Fachärzt:in im Ausland behandeln zu lassen. Dabei sollte bedacht werden:

  • Da Schönheitsoperationen im Ausland oft billiger angeboten werden, sollte man sich unbedingt über die Qualitätsstandards der Ärzt:in oder Klinik informieren.
  • Lockangebote mit Urlaubsaufenthalt sind als zweifelhaft anzusehen.
  • Von zentraler Bedeutung für den Behandlungserfolg sind die persönliche Beratung und das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:in und Patient:in. Sprachliche Barrieren könnten das Beratungsgespräch erschweren.
  • Aufgrund der Entfernung ist eine medizinische Nachbetreuung nach der OP über mehrere Wochen kaum möglich.
  • Kommt es bei einem Eingriff zu Komplikationen, ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz im Ausland mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. 

Ästhetische Eingriffe ohne "Funktionskomponente" werden in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Bei medizinischer Indikation kann es zu einer Kostenübernahme kommen, z. B. bei 

  • Mammareduktionsplastiken,
  • Lidplastiken
  • oder Ohrkorrekturen im Kindesalter. 

Im Zweifelsfall sollte vor der Operation bei der Krankenkasse wegen einer Kostenübernahme nachgefragt werden.


Autor:in:
Redaktionelle Bearbeitung:
Medizinisches Review:
Erstellt am:

22. August 2024

Stand der medizinischen Information:

23. August 2024

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