In Österreich gibt es bestimmte Impfempfehlungen für alle Altersstufen (z.B. für Masern oder FSME). Besonders sinnvoll sind Impfungen gegen Infektionskrankheiten vor einem Auslandsaufenthalt wie z.B. gegen Cholera, Hepatitis A, Tuberkulose oder Typhus. Geht der Pass verloren, erhält man problemlos einen neuen Impfpass beim nächsten Hausarztbesuch.
- Der Impfpass gibt einen Überblick über erhaltene Impfungen.
- Er wird im Rahmen der Mutter-Kind-Untersuchung ausgestellt.
- Geht der Impfpass verloren, stellt der Hausarzt einen neuen aus.
- Der e-Impfpass ist für bei der ELGA registrierte Personen online abrufbar.
- Der österreichische Impfpass ist auch im Ausland gültig.
Der Impfpass ist ein nützliches Dokument, er beinhaltet eine vollständige Übersicht über jeden vorliegenden Impfschutz und über Impfungen, die noch ausstehen oder bald aufgefrischt werden müssen. So wird z.B. allen Österreichern die Immunisierung gegen die durch Zecken übertragene FSME (Gehirnhautentzündung) geraten. Diese Empfehlungen sind im österreichischen Impfplan des Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates festgehalten. Dieser wird jährlich in aktualisierter Form herausgegeben.
Auch im Notfall gibt ein Impfpass wichtige Auskunft: Wenn Sie sich z.B. verletzen und Verdacht auf eine Tetanusinfektion besteht, ist der Impfpass eine schnelle Hilfe zur Kontrolle. Ist die Tetanus-Impfung vermerkt, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, wenn nicht, können Sie schnell handeln und die Impfung nachholen. Viele Impfungen bestehen aus Teilimpfungen, die in gewissen Zeitabständen erfolgen. Daher ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Dank dem Impfausweis sehen Eltern z.B. genau, wann das Kind die nächste Teilimpfung absolvieren soll.
Ihren Impfpass bekommen Kinder im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung beim Kinderarzt oder Erwachsene beim Hausarzt nach der ersten Impfung ausgestellt. Der Pass ist kostenlos. Außerdem ist das Dokument über das Bundesministerium für Gesundheit erhältlich.
In Ihren Impfpass trägt der behandelnde Arzt alle Impfungen ein, die Sie von ihm bekommen haben.
Außerdem sind Ihre persönlichen Daten vermerkt:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
- Das Datum, an dem Sie die Impfung bekommen haben
- Der Name des verwendeten Impfstoffes und die Chargenbezeichnung (eine Kombination von Zahlen und Buchstaben, wird meistens in Form eines kleinen Stickers in den Pass geklebt)
- Unterschrift und/oder der Stempel Ihres behandelnden Arztes
Wenn Sie Ihren Impfpass verloren haben, kann Ihnen der Hausarzt einen neuen ausstellen. Sind Sie sich nicht sicher, welche Impfungen Sie schon bekommen haben und/oder wann die letzte Auffrischung stattgefunden hat, z.B. bei der Zeckenimpfung, kann der Arzt einen sogenannten Titer-Test, die Impferfolgskontrolle, durchführen. Damit lässt sich nachweisen, ob genügend Antikörper gegen bestimmte Krankheitserreger im Körper vorhanden sind.
Der elektronische e-Impfpass soll in den nächsten Jahren sukzessive zum neuen Standard werden und somit den bisherigen Impfpass ersetzen. Er basiert auf dem nationalen Impfregister, das direkt mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA verknüpft ist. Jede in Österreich sozialversicherte und in der ELGA registrierte Person kann dann direkt über seinen Online-Zugang, auf gesundheit.gv.at, die absolvierten sowie noch offene, empfohlene Impfungen einsehen. Die Corona-Schutzimpfungen werden bereits im nationalen Impfregister erfasst und entsprechende Impfzertifikate sind daher online abrufbar.
Der österreichische Impfpass ist nach den Richtlinien der WHO (Weltgesundheitsorganisation) gestaltet und ist daher auch im Ausland gültig. Bevor Sie einen Urlaub oder einen längeren Auslandsaufenthalt antreten, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und informieren Sie sich über die empfohlenen Impfungen für das entsprechende Land.
Grüner Pass
Für die besonderen Anforderungen der Coronavirus-Pandemie wurde der sogenannte grüne Pass entwickelt. Dieser ist kein tatsächliches Papierdokument, sondern beschreibt den Status als aktuell "ungefährliche" Person. Dazu ist ein aktuelles negatives Testergebnis, ein Genesungsbescheid für eine Infektion, die nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf oder eine rechtlich gültige Schutzimpfung nötig. Der grüne Pass ist zu weiten Teilen auch im EU-Ausland gültig und erleichtert damit insbesondere die Ein- und Ausreise.
- Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Informationen zum Impfpass (11.12.2020)
- Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, W. Pschyrembel, Walter de Gruyter, 259. Auflage, Berlin, 2002
- Fragen und Anworten zum Grünen Pass (19.07.2021)
- FAQ zum e-Impfpass (19.07.2021)