Urlaub in der Schwangerschaft ist vor allem zwischen dem 4. und dem 7. Monat ideal. In diesem Zeitraum fühlen sich Schwangere so richtig wohl in ihrer Haut, die anfänglichen Beschwerden haben sich gelegt und der Bauch schränkt die Bewegungsfreiheit noch nicht übermäßig ein. Perfekt, um noch einmal auf Reisen zu gehen oder auch zu fliegen.
In den ersten Wochen der Schwangerschaft geht es Frauen meistens ohnehin nicht so gut, sie sind häufig müde. Nicht gerade der beste Zeitpunkt, um einen Urlaub zu zweit optimal auszukosten. Besser sind das 2. oder sogar das 3. Schwangerschaftsdrittel, um noch einmal wegzufahren. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel (13. bis 24. SSW) fühlt sich die werdende Mutter sehr wohl in ihrer Haut und kann sich noch gut bewegen. In dieser Zeit gibt es auch noch keine Probleme mit dem Fliegen, Schifffahrtsgesellschaften verweigern die Mitreise allerdings oft schon ab der 24. Woche. Nach der 30. Schwangerschaftswoche ist es wichtig, auf ein gutes Krankenhaus im Reiseort zu achten. Auch kurz vor dem Geburtstermin ist eine Reise noch möglich – dann aber nur noch im Auto oder per Bahn.
Generell sollte man folgende Punkte bei der Urlaubswahl beachten:
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Möglichst innerhalb Europas
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Fernreisen: Sind eher zu vermeiden, da sie oft auch Impfungen erfordern, welche in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden können
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Hygienestandards: Im Urlaubsland sollten gute Hygieneverhältnisse sein
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Krankenhaus in der Nähe: Ein Krankenhaus sollte gut erreichbar sein, wenn möglich mit Perinatalstation
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Viel Ruhe: Bei Reisen in der Schwangerschaft keine stressigen Programme erstellen, sondern die Tage in Ruhe genießen
Ob Auto, Bus, Zug, Flugzeug oder Schiff ist im Prinzip egal, Hauptsache die werdenden Eltern planen regelmäßige Pausen ein. In diesen heißt es sich bewegen und auch einige Minuten die Beine hochlegen, um Blutgerinnsel in den Beinen (Thrombosen) vorzubeugen. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Zug und Flugzeug sorgt ein Gangplatz für etwas mehr Beinfreiheit. Außerdem können Reisende zwischendurch immer wieder aufstehen und einige Minuten gehen. Übungen mit den Füßen, wie z.B. die Füße von der Ferse beginnend bis zur Zehenspitze auf- und wieder abrollen oder im Stand gehen, regen den Kreislauf an. Bei einer Neigung zu Krampfadern unbedingt Stützstrümpfe tragen, wenn über lange Zeiträume Sitzen am Plan steht.
Bei allen Reisen, aber vor allem beim Fliegen in der Schwangerschaft, sollte viel getrunken werden und zwar mindestens ein Viertelliter pro Stunde. Vorsicht bei Reiserücktrittsversicherungen: Ist die Frau schon bei Abschluss der Versicherung schwanger, ist ein Rücktritt oft vorhersehbar und die Versicherung zahlt nicht.
Autofahrten
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte zumindest alle 2 Stunden eine Rast einplanen. Der Beckengurt sollte möglichst tief unter dem Bauch sitzen und der diagonale Schultergurt zwischen Brust und Babybauch verlaufen, um im Falle eines möglichen Aufpralls nicht auf den Bauch zu drücken. Im letzten Schwangerschaftsdrittel sollte die werdende Mutter im Idealfall nicht mehr selbst Auto fahren, da die Bewegungsfreiheit doch eingeschränkt ist. Airbags sind in Europa keine Gefährdung für ein Ungeborenes, da sie vor Gesicht und Brust ausgelöst werden.
Fliegen
Die meisten Fluggesellschaften erlauben, dass Mütter bis maximal 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (Nachweis Mutter-Kind-Pass oder ärztliches Attest) mitfliegen dürfen, Risikoschwangerschaften (auch bei Zwillingen) ausgeschlossen. Am besten erkundigen Sie sich vor Reisebeginn noch einmal bei der Fluggesellschaft. Sowohl der Kabinendruck im Flugzeug als auch die Strahlenbelastung bei den Sicherheitskontrollen oder bei Langstreckenflügen sind unbedenklich. Bei längeren Flügen mit Zeitumstellung sollten die werdenden Eltern berücksichtigen, dass die Anstrengung die Mutter in spe doch mehr belastet als vor der Schwangerschaft.
Schifffahrten
Schifffahrten verlaufen in der Regel ruhig, außer die werdende Mutter hat einen schwachen Magen und verträgt die raue See nicht. Da die Schiffe oft länger nicht anlegen, nehmen viele Schifffahrtgesellschaften Schwangere ab der 24. Woche nicht mehr mit.
Die alte Regel "Cook it, boil it, peel it or leave it", also "koch es, brate es, schäle es oder lass es", hat bis heute nicht an Gültigkeit verloren. Die Qualität des Trinkwassers ist in den Mittelmeerländern nicht überall gleich hoch und wenn der Darm schlechteres Wasser nicht gewöhnt ist, kann Durchfall die Folge sein. Schwangere Urlauberinnen sollten besonders vorsichtig sein. Deshalb gibt es folgende Regeln zu beachten:
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Obst und Gemüse vor dem Verzehr immer schälen
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Kein Leitungswasser trinken und auch kein Wasser mit Eiswürfeln, da diese aus Leitungswasser bestehen könnten
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Getränke generell nicht zu kalt genießen
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Auf gute Fleischqualität und frisches Fleisch achten
Beachten Sie auch die Verbote beim Essen in der Schwangerschaft und verzichten Sie z.B. auf Rohmilchprodukte, Weichkäse, rohen Fisch und rohes Fleisch etc.
Wird die werdende Mutter im Urlaub krank und konsultiert einen Arzt, sollte sie immer auf die Schwangerschaft hinweisen und auch beim Verschreiben von Medikamenten noch einmal nachhaken, ob diese unbedenklich für das Ungeborene sind. Eine mitgebrachte Reiseapotheke hilft bei kleineren Beschwerden. Diese immer in Absprache mit dem Arzt zusammenstellen, da auch viele rezeptfreie Medikamente nicht für Schwangere geeignet sind! Wichtig: Der Mutter-Kind-Pass sollte auf Reisen immer mit dabei sein.
Grundsätzlich sollte eine Frau den Impfstatus am besten vor Eintritt einer Schwangerschaft überprüfen.
Plant eine Frau eine Fernreise, die besondere Impfungen erfordert, bevor sie schwanger wird, sollte sie sich rechtzeitig impfen lassen. Während einer Schwangerschaft sind zwar Impfungen mit Totimpfstoffen möglich und können teilweise sinnvoll sein. Von Impfungen mit Lebendimpfstoffen wird grundsätzlich abgeraten, auch wenn von vielen Impfungen bis jetzt keine Probleme bekannt sind. Aber Lebendimpfstoffe sind Krankheitserreger in einer abgeschwächten Form und wenn nicht notwendig, ist ein Kontakt mit solchen zu vermeiden.
Für Urlaube in Mitteleuropa übliche Impfungen sind Diphterie, FSME, Hepatitis A und B, Masern, Meningokokken, Kinderlähmung, Tetanus und Tollwut, von denen auch in der Schwangerschaft alle bis auf die Masernimpfung gegeben werden könnten.
Anders schaut es mit einer Malaria-Prophylaxe aus. Nicht alle Medikamente, die dafür notwendig wären, dürfen verabreicht werden. Und die Erkrankung mit Malaria verläuft wegen des geschwächten Immunsystems in der Schwangerschaft häufig sehr schwer und endet oft in einer Fehlgeburt. Bei Urlauben fernab der Zivilisation ist zu bedenken, dass das nächste Krankenhaus im Notfall vielleicht (zu) weit weg ist.
Welche Impfungen für bestimmte Destinationen erforderlich sind und ob diese während einer Schwangerschaft möglich sind, darüber informieren reisemedizinische Zentren.
Die direkte Sonne sollte gerade in der Schwangerschaft eher vermieden werden, vor allem um die Mittagszeit. Denn dabei kann es nicht nur zu einer Schädigung der Haut in Form von Sonnenbrand oder Flecken kommen, sondern auch der Körper wird erwärmt. Und das wiederum kann den Kreislauf belasten. Außerdem reduziert UV-Strahlung den Anteil an Folsäure im Körper, welche in der Schwangerschaft wichtig ist, um einen offenen Rücken (Spina bifida) beim Kind zu vermeiden. Daher gilt:
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Schatten bevorzugen: lieber einen Platz im Schatten suchen, als in der prallen Sonne
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Auf ausreichend Flüssigkeit achten: viel trinken, vor allem Wasser (aber kein Leitungswasser)
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Kopf schützen: eine Kopfbedeckung wie ein Tuch oder ein Hut, helfen einem Sonnenstich oder Hitzeschlag vorzubeugen
Sonne und Haut
Die Haut ist in der Schwangerschaft besonders empfindlich. Grund dafür ist eine stärkere Produktion des melanozytenstimulierenden Hormons Melanotropin, welches die Bildung des Pigments Melanin anregt. Dieses ist für eine dunklere Färbung der Haut zuständig. Die Färbung verläuft aber nicht zwingend gleichmäßig, sondern gerade in der Schwangerschaft kommt es vielfach zum Auftreten unschöner Flecken. Vor allem das Gesicht ist gerne betroffen. Durch das Vermeiden der starken Mittagshitze und dem Auftragen von hohem Lichtschutzfaktor kann die Gefahr reduziert werden. Im Normalfall verschwinden entstandene Punkte und Flecken einige Zeit nach der Geburt wieder. Es handelt sich in jedem Fall um ein rein optisches Problem.
Beim Baden in Hotelpools besteht die Möglichkeit, sich eine Scheideninfektion zuzuziehen. Solche Pilzinfektionen können im schlimmsten Fall eine Frühgeburt auslösen. Ob ein Pool mit Keimen belastet ist oder nicht, ist mit freiem Auge leider nicht ersichtlich. Der Schutzmechanismus der Scheide ist während der Schwangerschaft zwar etwas herabgesetzt, aber dennoch vorhanden. Und das Schwimmen selbst tut der werdenden Mutter sehr gut, deswegen muss nicht darauf verzichtet werden. Tabu sind hingegen Whirlpools, denn diese sind in vielen Fällen richtige Keimschleudern. Das Baden im Meerwasser ist hingegen völlig unbedenklich, da sich die Pilze im Salzwasser nicht gut vermehren können.
Auch der Besuch einer öffentlichen Toilette kann zur Pilzfalle werden. Deswegen gilt es auf ausreichend Hygiene zu achten, sich nicht auf öffentliche Toiletten zu setzen und nach dem Besuch die Hände gut zu waschen. Sollte die schwangere Frau tatsächlich ein Jucken im Intimbereich verspüren, ist es ratsam einen Arzt aufzusuchen, der ihr dann entsprechende Medikamente verschreiben kann.
Tampons schützen nicht vor einer Infektion
Der Rat, einen Tampon zum Schwimmen zu verwenden, ist unsinnig, da ein normaler Tampon das Poolwasser aufsaugen würde und die Keime noch besser in Kontakt mit dem Gebärmutterhals bringen würde, was die Gefahr einer Infektion eher noch erhöht. Speziell wasserabweisende Tampons können die Scheide völlig verschließen und haben deswegen auch keinen größeren Nutzen.
Bewegung in der Schwangerschaft ist gut und förderlich. Es beugt Schwangerschaftsdiabetes vor, verbessert das Wohlbefinden, stärkt das Immunsystem, verbessert die Haltung und hilft somit den typischen Schwangerschaftsgang mit nach vorne gestrecktem Bauch zu vermeiden. Außerdem beugt es einer übermäßigen Gewichtszunahme vor. Allerdings ist für die Frau eher moderates Training zu empfehlen. Schmerzen, Schwindelgefühle, Übelkeit oder Atemprobleme sind eindeutige Zeichen, dass es zu viel ist. Risikoschwangere sollten sich mit ihrem Arzt absprechen.
Beim Wandern sollte die Schwangere unter der 2.000-Meter-Höhe bleiben, da weiter oben die Luft für sie zu dünn wird und der Sauerstoffgehalt zu gering ist. Vor allem aber sollte ein schneller Höhenunterschied wie bei einem Aufstieg mit einer langen Seilbahn vermieden werden, weil der Körper sich auch erst an den Unterschied gewöhnen muss. Vorsicht auch bei schmalen Wanderwegen, da der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt ist.
Gleichmäßige Sportarten wie Schwimmen oder Yoga tun Mutter und Kind gut. Bewegungen, die Erschütterungen auslösen, wie beim Laufen oder Radfahren über holpriges Gelände, sind nicht ideal, auch wenn das Kind in der Plazenta gut abgeschirmt ist. Aber der verminderte Gleichgewichtssinn könnte einen Sturz mitverursachen.
Sportarten wie Skifahren oder Reiten, bei denen es zu Stürzen kommen kann, sollten ebenfalls auf die Zeit nach der Schwangerschaft verschoben werden, da ein Sturz eine Fehlgeburt auslösen könnte. Extremsportarten wie Marathonlaufen oder Bungee-Jumping sind auf alle Fälle tabu.
Bei Wellnessurlauben heißt es Whirlpools wegen der erhöhten Infektionsgefahr meiden. Statt in heiße Saunen und für den Kreislauf sehr belastende Dampfbäder zu gehen, sollten Biosaunen mit 50 bis 60 Grad Celsius bevorzugt werden. Bei Schwindelgefühl oder Unwohlsein sollten Schwangere lieber das Saunieren abbrechen.
- Das große Buch zur Schwangerschaft, F. Kainer, A. Nolden, Gräfe und Unzer, 1. Auflage, München, 2009
- 300 Fragen zur Schwangerschaft, B. Holzgreve, Gräfe und Unzer, 1. Auflage, München, 2009
- 1001 Verbote in der Schwangerschaft, I. Müller-Hartburg, Goldegg Verlag, 3. Auflage, Wien, 2009
- Wir wünschen uns ein Baby, Z. West, Dorling Kindersley, 1. Auflage, London, 2008
- Gesundheit.gv.at: Impfungen vor der Schwangerschaft (11.07.2017)
- Zentrum für Reisemedizin (11.07.2017)