Dazu zählen Umwelteinflüsse, die natürliche Alterung, Rauchen, der Konsum von Tee oder Kaffee, auch einseitige Ernährung bzw. Zahnerkrankungen. Um den Zähnen wieder neuen Glanz zu verleihen, kann der Zahnarzt auf moderne Bleachingmethoden zurückgreifen, die eine Aufhellung der Zähne ermöglichen. Dabei werden die Zähne nach einer gründlichen zahnärztlichen Untersuchung, z. B. mit Hilfe von Wasserstoff, wieder aufgehellt.
Eine Zahnaufhellung ist für jeden geeignet, der mit seiner Zahnfarbe unzufrieden ist. Der betroffene Zahn sollte frei von Zahnerkrankungen, wie Karies, Zahntaschen oder Zahnfleischbluten sein.
Prinzipiell können nur "natürliche", gesunde Zähne aufgehellt werden. Das herkömmliche Bleaching kann nicht zum Aufhellen von
- toten Zähnen,
- Kronen,
- Brücken,
- Verblendungen oder
- Füllungen
eingesetzt werden.
Die Zahnfarbe kann sich im Laufe eines jeden Lebens verändern. Grundsätzlich kann zwischen einer externen (äußerlichen) und einer internen Verfärbung (betreffen das Zahninnere) unterschieden werden. In beiden Fällen lassen Farbpigmente den Zahn dunkler erscheinen.
Genussmittel wie
- Schwarztee,
- Kaffee,
- Nikotin,
- Rotwein oder Cola,
- Gewürze (z. B. Curry),
- Gemüse (z. B. Karotten), Früchte (z. B. Beeren) oder Fruchtsäfte
können bei regelmäßigem Verzehr zu unschönen Zahnverfärbungen führen. Aber auch einige Medikamente, wie
- Antibiotika,
- Eisenpräparate,
- Mundspüllösungen mit Chlorhexidin oder
- eine langfristige erhöhte Einnahme von Fluorid (Dentalfluorose)
können das Aussehen der Zähne beeinträchtigen.
Weitere Faktoren für das Verfärben der Zähne können eine mangelnde Mundhygiene, Zahnerkrankungen wie Karies, aber auch die natürliche Zahnalterung sein. Bei festsitzenden Zahnspangen oder Kunststofffüllungen kann es im Laufe der Zeit ebenfalls zu einer Verfärbung der Zähne kommen.
Sind Sie mit dem Weiß Ihrer Zähne unzufrieden, sollten Sie unbedingt zuerst einen Termin bei Ihrem Zahnarzt ausmachen. Damit für eine genaue Untersuchung die Zahnoberfläche frei von Belägen (Plaque), oberflächlichen Verfärbungen und Zahnstein ist, empfiehlt es sich, vorab eine professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene) durchführen zu lassen. Nach der professionellen Reinigung erscheinen die Zähne meist schon viel weißer als vorher. Danach wird die aktuelle Zahnfarbe mit Hilfe einer Farbskala bestimmt und Sie können erneut entscheiden, ob ein Bleaching immer noch notwendig ist.
Im Beratungsgespräch mit dem Zahnarzt wird versucht, die Ursache für die Verfärbungen herauszufinden. Bei der anschließenden genauen Untersuchung der Zähne wird festgestellt, ob die Zähne gesund sind. Sind Füllungen undicht oder liegen Erkrankungen des Zahnes oder des Zahnfleisches vor, sollte vor dem Bleaching eine Sanierung der Zähne durchgeführt werden.
Wenn bereits Füllungen, Kronen oder Verblendungen vorhanden sind, ist besondere Vorsicht gefragt, da diese Materialien nicht mitgebleicht werden können. Fragen Sie deshalb vorab Ihren Zahnarzt, damit keine unerwünschten Farbunterschiede entstehen können.
Wenn alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind, kann es mit dem Bleaching losgehen. Zu Beginn der Behandlung wird mit Hilfe einer Farbskala die aktuelle Zahnfarbe bestimmt. Danach gilt es, die passende Bleachingvariante zu wählen.
Photochemisches Laserbleaching
Das photochemische Laserbleaching zeichnet sich durch eine starke Aufhellung, eine schonende Behandlungsweise und ein sehr langanhaltendes Ergebnis aus. Bei dieser Methode wird Zahnaufhellungsgel auf die Zähne aufgetragen. Der im Gel enthaltene Wasserstoff wird durch das Laserlicht aktiviert und entzieht dem Zahn die eingelagerten Farbstoffe. Der Effekt des Laserbleachings ist selbst bei einer einzigen Behandlung deutlich sichtbar. Die Behandlung selbst nimmt nur wenig Zeit in Anspruch und muss sehr selten wiederholt werden. Lediglich bei äußerst hartnäckigen Verfärbungen ist eine Nachbehandlung notwendig.
Bleaching to Go
Beim Bleaching to Go kommen bereits vorgefertigte und gefüllte Zahnschienen gebrauchsfertig zum Einsatz. Das Aufhellungsgel enthält meist 5 bis 15 % Wasserstoffperoxid. Da diese Schienen nicht individuell angepasst sind, sollten sie an 5 bis 10 Tage maximal 90 Minuten getragen werden.
Home-Bleaching
Beim Home-Bleaching werden Schienen individuell für den Patienten angefertigt. So ist gewährleistet, dass sie angenehm sitzen und das Auftragen des Aufhellungsgels exakter erfolgen kann. Das Aufhellungsgel enthält etwa 10 bis 20 % Wasserstoffperoxid. Ihr Zahnarzt wird Ihnen genau erklären wie oft und wie lange Sie diese Schienen tragen müssen, damit Sie ein zufriedenstellendes Ergebnis erhalten.
In-Office-Bleaching
Das In-Office-Bleaching ist das effektivste Bleaching-Verfahren und erfolgt direkt unter zahnärztlicher Kontrolle in der Praxis. Nach dem Auftragen eines Zahnfleischschutzes wird ein hochkonzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgebracht. Dieses kann bei Bedarf durch Kaltlicht oder Laser aktiviert werden. Je nach Empfehlung des Herstellers bleibt das Gel zwischen 15 und 90 Minuten auf den Zähnen, wobei der Fortschritt immer überwacht wird. Das Ergebnis ist sofort sichtbar. Am Ende des Bleachings wird die Zahnfarbe erneut mit einem Farbschlüssel bestimmt um den Erfolg zu beurteilen.
Sonderfall Bleaching bei wurzelbehandelten Zähnen
Oftmals erscheinen wurzelbehandelte Zähne nach einigen Jahren grau bis schwarz. Auch diese Verfärbungen können behandelt werden. Nachdem Ihr Zahnarzt festgestellt hat, dass das Einbringen von Bleichmittel keine Gefahr für Ihren Zahn darstellt, wird der Zahn mit Natriumperborat und Wasserstoffperoxid in niedriger Konzentration gefüllt und dicht verschlossen. In regelmäßigen Abständen wird die Farbveränderung kontrolliert. Ist die gewünschte Zahnfarbe erreicht, werden das Bleichmittel entfernt und der Zahn wieder dicht verschlossen. Bei der Walking-Bleach-Technik werden die wurzelbehandelten Zähne durch Einlagen mittels eines Peroxid-haltigen Aufhellungsgels innerhalb des Zahnes aufgehellt. Das Aufhellungsgel wird für einen oder mehrere Tage im Zahn belassen. Zur optimalen Aufhellung ist auch diese Behandlung mehrmals zu wiederholen.
Bei sachgemäßer Anwendung der Bleachingprodukte sind keine Schäden an Zähnen und Zahnfleisch zu erwarten. Selten kann es zu einer kurzfristigen Empfindlichkeit der Zähne oder zu Schleimhautirritationen kommen. Durch ausreichende Fluoridierungsmaßnahmen nach dem Bleaching sind diese aber gut in den Griff zu bekommen.
Allgemein wird geraten, eine Aufhellung nicht öfter als 1 bis 2 Mal im Jahr durchführen zu lassen. Genießt man nach dem Bleaching weiter Tee, Koffein oder Nikotin, können erneut Verfärbungen auftreten.
Da die Zähne nach dem Bleaching rau und porös sein können, sollten Sie in den ersten Tagen danach auf verfärbende Genuss- und Lebensmittel und Rauchen, sowie säurehaltige Lebensmittel verzichten. Denn bis die Zahnsubstanz wieder vollständig remineralisiert ist, lagern sich Pigmente leichter am Zahn an. Die Zähne werden am besten mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta geputzt.
Die professionelle Mundhygiene und das Bleaching werden vom Zahnarzt bzw. vom Mundhygieniker durchgeführt.
- Mundhygiene: Damit Verfärbungen nicht erneut auftreten sollten Sie auf eine ausreichende Mundhygiene achten.
- Tägliche Zahnpflege: Um Zahnverfärbungen vorzubeugen, putzen Sie mindestens 2 Mal täglich Ihre Zähne und verwenden Sie Zahnseide und Zahnzwischenraumbürsten.
- Professionelle Reinigung: Nehmen Sie regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch.
- Verfärbende Lebensmittel meiden: Damit Sie möglichst lange zufrieden mit dem Bleaching-Ergebnis sein können, sollten Sie auf zahnverfärbende Genuss- und Lebensmittel verzichten.
Moderne Bleaching-Methoden sind nur in der Lage, die natürlichen Zähne aufzuhellen – Füllungen, Brücken, Kronen etc. müssen gegebenenfalls ausgetauscht werden. In der Schwangerschaft, Stillzeit und bei schweren Allgemeinerkrankungen sollte auf das Bleaching verzichtet werden.
Die Zahnaufhellungspräparate aus Drogeriemärkten fallen nach der europäischen Verordnung unter die Definition von Mundpflegemitteln und sind als solche frei verkäuflich, wenn sie bis maximal 0,1% Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen. Unter 0,1% Wasserstoffperoxid sind allerdings keine entscheidenden Zahnaufhellungseffekte zu erwarten. Zudem besteht bei der Selbstbehandlung das Risiko, dass behandlungsdürftige Zahnerkrankungen unerkannt bleiben. Daher sollte bei einem Wunsch nach helleren Zähnen immer zuerst eine zahnärztliche Diagnostik erfolgen.
Die Kosten für das Bleaching werden von der Österreichischen Gesundheitskasse nicht übernommen. Sie sind abhängig von der gewählten Bleachingvariante und variieren von Zahnarzt zu Zahnarzt.