Ja. Gemäß dem Impfschadengesetz muss der Bund bei Impfschäden dann eine Entschädigung leisten, wenn die Schutzimpfung per Verordnung allgemein empfohlen wird. Dies ist bei der COVID-19-Schutzimpfung der Fall. Sollten Sie in zeitlicher Nähe zur Impfung seriöse gesundheitliche Probleme bemerken, sind zunächst die Abklärung bei einem Arzt und eine Meldung sinnvoll. Wird ein Zusammenhang mit der Impfung vermutet, können Sie beim Sozialministeriumservice einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Nein. In tierexperimentellen Studien wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass die am Markt zugelassenen Impfstoffe die Reproduktionsmöglichkeiten von Männern oder Frauen einschränken. Bei den nicht zuletzt auf sozialen Netzwerken verbreiteten Berichten handelt es sich um keine wissenschaftlich fundierten Informationen, sondern um Falschmeldungen ohne jegliche Grundlage.
Ja, die allermeisten schon. Vor der Impfung findet verpflichtend ein Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient statt. Etwaige Allergien sollten hierbei auf jeden Fall erwähnt und gegebenenfalls ein Allergieausweis vorgezeigt werden. Auch in der Fachinformation zum Impfstoff sind etwaige Allergene selbstverständlich aufgeführt. Bei den gängigsten Allergien, wie beispielsweise gegen Pollen oder Hausstaub, gibt es bei den bislang zugelassenen Impfstoffen von offizieller Seite her keine Bedenken, sie müssen jedoch mindesten 30 Minuten nach der Impfung nachbeobachtet werden. Personen mit allergischem Schock in der Vorgeschichte sollten sich an eine Spezialambulanz wenden.
Impfnebenwirkungen treten fast ausschließlich innerhalb von 8 Wochen auf. Der Begriff "Langzeitnebenwirkung" bezieht sich nicht auf die Zeit, nach der eine Nebenwirkung auftritt, sondern auf die Zeit, nach der genug Personen geimpft sind, um sehr seltene Nebenwirkungen einem Impfstoff zuzuordnen. Daher ist jedes Arzneimittel zum Zeitpunkt seiner ersten Zulassung am Markt mit einem Mindestrisiko verbunden und die Impfungen werden auch nach der Zulassung weiter verfolgt. Allerdings kann das Risiko aufgrund der zur Zulassung eines Impfstoffes notwendigen klinischen Studien als äußerst gering eingeschätzt werden.
Davon ist nicht auszugehen. Ein Impfstoff wird prinzipiell nur zugelassen, wenn der Nutzen höher ist als das Risiko. Man geht nach aktuellem Wissensstand davon aus, dass eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus die Gesundheit wesentlich stärker gefährdet als etwaige Nebenwirkungen der Impfung.
Da der Impfstoff das Immunsystem aktiviert, kommt es zu einer ungewohnt starken Produktion von Botenstoffen. Diese können mitunter auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachen. Typisch sind:
- Rötung und Schwellung an der Impfstelle
- Müdigkeit
- Kopfschmerzen
- Leichtes Fieber
- Allgemeines Unwohlsein
Diese Beschwerden dauern in aller Regel nur 1-2 Tage an und klingen innerhalb weniger Tage wieder ab. Auf schwerwiegende Nebenwirkungen oder gar anhaltende Impfschäden gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine Hinweise. Allerdings wurden seit Beginn der Impfungen einige allergische Reaktionen beobachtet, die mit Standardmaßnahmen gut beherrschbar waren.
Die Marktzulassung für Covid-19-Impfstoffe ist zwar verhältnismäßig schnell verlaufen. Es wurden aber keine wichtigen Schritte übersprungen, sie wurden nur parallel durchgeführt. Auch für diese Schutzimpfungen gilt, dass der Nutzen das Risiko überwiegen muss und jeder Impfstoff einer strengen Prüfung unterzogen wurde bzw. wird. Es handelt sich dennoch nur um eine bedingte bzw. vorläufige Zulassung, die jederzeit aufgehoben werden kann. Das heißt, dass auch nach der Zulassung noch ständig weiter evaluiert wird, ob sich die Nutzen-Risiko-Rechnung womöglich verschiebt.
Bei den Impfstoffen von Moderna, Biontech/Pfizer und AstraZeneca sind zunächst zwei Dosen notwendig, bei jenem von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung vorgesehen. Nach spätestens sechs Monaten wird eine Auffrischungsimpfung, auch Booster genannt, empfohlen. Personen, die ursprünglich den Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, wird der Booster bereits nach vier Monaten empfohlen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Impfstoff-Bedarf in Österreich vollständig gedeckt. Eine Schutzimpfung gegen COVID-19 steht daher allen Menschen in Österreich zur Verfügung. Spätestens sechs Monate nach der Vollimmunisierung ist es zudem möglich, eine Auffrischungsimpfung – auch Booster genannt – zu erhalten.
Ja. Das Österreichische Gesundheitsministerium stellt allen in Österreich lebenden Menschen die Schutzimpfung kostenfrei zur Verfügung.
Ja. Eine Impfpflicht gegen COVID-19 gibt es in Österreich aktuell nicht. Die Einführung einer solchen war zwischenzeitlich geplant, wurde aber wieder zurückgezogen.
Video: COVID-19-Schutzimpfung: Fakten versus Mythen
Im Rahmen der Runde der Regionen diskutierten über die Coronavirus-Impfung Univ.-Prof. Dr. Heidemarie Holzmann (Leiterin der Abteilung für medizinische Virologie, MedUni Wien), Dr. Martin Sprenger MPH (Allgemeinmediziner, Leiter der Public Health School, MedUni Graz), Dr. Andreas Bergthaler (Virologe, Forschungszentrum für Molekulare Medizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) und Mag. Renée Gallo-Daniel (Präsidentin des Österreichischen Verbandes der Impfstoffhersteller). (Runde der Regionen – eine Kooperation von RMA Gesundheit und Regionalmedien Austria, 16.2.2021)