ELGA – sicher haben Sie schon davon gehört. Doch was steckt eigentlich dahinter? Was bedeutet ELGA konkret für Patientinnen und Patienten? ELGA, das ist Ihre Elektronische Gesundheitsakte. Als moderne und sichere Infrastruktur steht sie allen Menschen zur Verfügung, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden. Patientinnen und Patienten erleichtert ELGA den Zugang zu ihren Gesundheitsdaten. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Apotheken nutzen ELGA im Sinn einer noch besseren Betreuung und noch mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten.
Über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at können Patientinnen und Patienten mit Handysignatur oder ID-Austria auf ihre Elektronische Gesundheitsakte zugreifen – und zwar wann immer sie wollen und wo immer sie sich gerade befinden. Etwa ganz entspannt von zu Hause aus. Mit den ELGA-Anwendungen haben Patientinnen und Patienten jederzeit den Überblick über ihre Medikamente und viele Befunde.
In der e-Medikation sind die verschriebenen und in der Apotheke abgeholten Medikamente einsehbar. Auch rezeptfreie Medikamente werden in die e-Medikationsliste aufgenommen, wenn in der Apotheke Ihre e-card gesteckt wurde. Es ist nicht mehr nötig, sich komplizierte Namen von Medikamenten zu merken. Vergessen, wie das verschriebene Medikament heißt? Röntgen-Befund nicht mehr auffindbar? Kein Problem.
Im e-Befund können Sie Ihre Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde aus öffentlichen Spitälern abrufen. So ersparen Sie sich überflüssige Mehrfachuntersuchungen, lange Wege und Wartezeiten. Zettelwirtschaft und Schleppen von Befundmappen gehören der Vergangenheit an.
Auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt behält den Überblick über verschriebene Medikamente. So können Wechselwirkungen noch besser vermieden werden. Über das ELGA-Portal können Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt als Vertrauensärztin bzw. Vertrauensarzt sowie Ihre Vertrauensapotheke festlegen. Diese haben dann für ein Jahr Zugang zu Ihren Gesundheitsinformationen.
Apotheken haben ausschließlich Einsicht in jene Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt sind. Damit die Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, muss Ihre e-card in der Apotheke gesteckt werden. Apothekerinnen und Apotheker können dann auch rezeptfreie Medikamente eintragen und die gesamte e-Medikationsliste ihrer Patientinnen und Patienten für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen. Das bringt noch mehr Sicherheit.
Wer Ihre e-Medikationsliste oder e-Befunde einsehen darf, ist gesetzlich streng geregelt. ELGA-Gesundheitsdaten sind für Gesundheitseinrichtungen nur dann zugänglich, wenn Sie dort aktuell in Behandlung oder Betreuung sind. Keinen Zugang haben Ärztinnen und Ärzte, die für staatliche Einrichtungen (z.B. Behörden oder Versicherungen) tätig sind, Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte. Auch technische Schutzmaßnahmen sorgen dafür, dass Ihre Gesundheitsdaten sicher sind.
Mehr erfahren? www.elga.gv.at